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Anwalt Arbeitsrecht Grevenbroich - Maximale Abfindung ohne juristische KomplexitätKÜNDI­GUNGEN | AUFHEBUNGS­­VERTRÄGE

  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung

Unsere Spezialgebiete im ArbeitsrechtARBEITNEHMER | LEITENDE ANGESTELLTE | ARBEITGEBER

Ich begleite Sie durch den gesamten Kündigungs­prozess, setze Ihre Interessen durch und entwickle mit Ihnen eine Strategie für Abfindung oder Arbeitsplatz­sicherung.

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Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungs­vertrag als leitender Angestellter ist schnelles Handeln wichtig. Ich helfe Ihnen, Ihre Abfindung und Bonusansprüche zu sichern.

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Bei Mitarbeiter­trennungen ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und vertrete Sie im Falle einer Kündigungs­schutzklage, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Grevenbroich, der ausschließlich Kündigungen und Aufhebungsverträge bearbeitetKÜNDIGUNGEN | AUFHEBUNGS­VERTRÄGE

Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihr Arbeitgeber drängt auf einen Aufhebungsvertrag? Als Arbeitnehmer in Grevenbroich stehen Sie jetzt unter Zeitdruck. Denn eine Kündigung lässt sich grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang angreifen. Jeder Tag zählt.

Wir sind eine spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht mit Sitz in Düsseldorf. Unsere Tätigkeit beschränkt sich zu 100 Prozent auf Kündigungen und Aufhebungsverträge, für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber und leitende Angestellte. Keine Beratung im Verkehrsrecht, kein Familienrecht, kein Baurecht. Stattdessen volle Konzentration auf das, was für Sie jetzt entscheidend ist: Ihre Ansprüche sichern, Ihre Abfindung maximieren oder Ihren Arbeitsplatz erhalten. Neben Grevenbroich betreuen wir Mandanten regelmäßig auch in Meerbusch, Ratingen und Mettmann.

Zu meiner PersonMEHR ALS 10 JAHRE ERFAHRUNG

Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Rahmen meiner beruflichen Laufbahn als Rechtsanwalt habe ich jeweils mehrjährige Erfahrung in arbeits­rechtlich spezialisierten Kanzleien gesammelt, u.a. in der international tätigen Wirtschafts­kanzlei Price­waterhouse­Coopers Legal …

Christopher HülsmannFACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Warum unsere Spezialisierung für Grevenbroicher Arbeitnehmer funktioniert

Das Arbeitsrecht ist ein schnell langlebiges und formstreiches Spezialgebiet. Eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich ausschließlich auf Kündigungen und Aufhebungsverträge konzentriert, bietet Ihnen Vorteile, die Allround-Rechtsanwälte in anderen Rechtsgebieten nicht erreichen:

  • Doppelperspektive durch Erfahrung auf beiden Seiten – Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dadurch kennen wir die typischen Argumentationsmuster der Gegenseite und können die Strategie Ihres Arbeitgebers antizipieren.
  • Bundesweite Vertretung vor allen Arbeitsgerichten – Obwohl unsere Anwaltskanzlei in Düsseldorf sitzt, vertreten wir Mandanten aus Grevenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland. Am Arbeitsgericht Mönchengladbach werden die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten für Grevenbroich verhandelt.
  • Kostentransparenz als Kanzleiprinzip – Vor jedem Schritt wissen Sie, welche Kosten entstehen. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen. Die Erstberatung erfolgt zum gesetzlichen Festpreis.
  • Persönliche Einzelkanzlei statt anonymer Großkanzlei – Ihr Anliegen wird nicht von wechselnden Angestellten bearbeitet. Rechtsanwalt Christopher Hülsmann betreut Sie persönlich von der Erstberatung bis zum Abschluss.
  • Strategische Prozesserfahrung auf Augenhöhe – Hunderte Kündigungsschutzprozesse und Aufhebungsvertragsverhandlungen bilden die Erfahrungsbasis. Das bedeutet: realistische Einschätzung, zielgerichtete Verhandlung und Begegnung mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe.

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen eine spezielle Zusatzausbildung absolvieren. Diese Qualifikation bildet die Grundlage, auf der unsere Expertise aufbaut.

Meine Leistungen im Arbeitsrecht als Anwalt bei GrevenbroichBERATUNG | VERTRETUNG

Beratung

Ich berate Sie zu Ihrem Anliegen – im Rahmen einer zügigen Termin­vereinbarung schnell und unkompliziert.

Außer­gerichtliche Vertretung

Ich vertrete Sie außer­gerichtlich in allen Belangen hinsichtlich Kündigungen, Abwicklungs- und Aufhebungs­verträgen.

Gerichtliche Vertretung

Eine Kündigung zieht häufig ein Kündigungs­schutz­verfahren vor dem Arbeitsgericht nach sich. Ich vertrete Sie bundesweit vor allen deutschen Arbeits­gerichten.

Für wen in Grevenbroich unsere Spezialisierung auf Arbeitsrecht ideal ist

Arbeitnehmer in Grevenbroich und Umgebung:

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht, weil Sie eine Kündigung erhalten haben oder ein Aufhebungsvertrag im Raum steht? Typische Mandanten auf der Arbeitnehmerseite sind Angestellte, die mit betriebsbedingten Kündigungen durch Digitalisierung oder Standortverlagerungen konfrontiert sind. Ebenso Privatpersonen, die eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben und ihre Interessen schützen wollen.

Arbeitnehmer sollten schnell handeln, wenn sie von Kündigungen betroffen sind. Wir stehen Ihnen zur Verfügung und klären, ob eine Abfindung realisierbar ist oder ob die Kündigung angreifbar ist.

Leitende Angestellte und Führungskräfte

Der Kündigungsschutz gilt nicht für alle Arbeitnehmer gleich. Für Führungskräfte gelten besondere Regelungen. Hier geht es oft um die Sicherung von Bonusansprüchen, Aktienoptionen und maßgeschneiderten Abfindungsregelungen. Die Verhandlung erfordert spezifische Expertise und strategisches Vorgehen auf einem anderen Niveau. Unsere Motivation ist Ihr Erfolg in diesen komplexen Angelegenheiten.

Arbeitgeber aus der Region Grevenbroich

Arbeitgeberberatung umfasst strategische Unterstützung bei Mitarbeitertrennungen. Die Entwicklung eines rechtssicheren Trennungsfahrplans ist Teil unserer Dienstleistungen. Unsere Beratung hilft, teure Formfehler bei Kündigungen zu vermeiden, und beinhaltet auch die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren. Für Unternehmen erfolgt die Beratung auf Stundenhonorarbasis. So behalten Sie als Arbeitgeber volle Kontrolle über die Kosten im Rahmen der Trennung.

Kündigung erhalten? Die 3-Wochen-Frist für Arbeitnehmer in Grevenbroich

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer können innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Kündigungsschutzklage erheben. Entscheidend: Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung, nicht ab dem im Schreiben genannten Beendigungsdatum. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung rechtlich als wirksam.

Schnelles Handeln zahlt sich aus. Es sichert Ihre Rechte und erhöht die Chancen auf eine Abfindung oder Arbeitsplatzsicherung erheblich. Kündigungsschutzklagen klären die Wirksamkeit der Kündigung und können auch zur Erwirkung einer Abfindung dienen. Die Höhe der Abfindung ist oft verhandelbar.

Termine sind in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Bei einer gerade erhaltenen Kündigung bieten wir kurzfristige Beratungstermine an. Im Termin wird geklärt, welche Angriffspunkte gegen die Kündigung bestehen und ob eine Abfindung realisierbar ist. So haben Sie sofort Klarheit über Ihre Lösung.

Häufige Fragen an den Anwalt für Arbeitsrecht bei GrevenbroichFAQ | FRAGEN | ANTWORTEN

Ja. Obwohl unsere Kanzlei in Düsseldorf sitzt, vertreten wir Mandanten aus Grevenbroich, Neuss, Mönchengladbach, Krefeld, Duisburg, Wuppertal und dem gesamten Bundesgebiet. Moderne Kommunikationswege über Telefon, E-Mail und Videoberatung machen den Umgang mit räumlicher Distanz unkompliziert. Gerichtstermine nehmen wir persönlich an allen Arbeitsgerichten wahr.

Bei Kündigungen übernehmen Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Kosten, sofern die Deckungszusage erteilt wird und die Wartezeit erfüllt ist. Bei Aufhebungsverträgen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt. Hier kommt es darauf an, ob ein konkreter Rechtsschutzfall vorliegt. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und holen die Deckungszusage für Sie ein.

Die Erstberatung kostet 226,10 Euro brutto (190 Euro zzgl. MwSt.). Darin enthalten ist die vollständige Prüfung Ihrer Kündigung oder Ihres Aufhebungsvertrags samt individueller Strategieentwicklung. Vor weiteren Schritten erhalten Sie immer eine transparente Kostenübersicht.

Sofort. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr möglich. Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsspielraum haben wir für die Verhandlung Ihrer Abfindung.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Vereinbarung beider Seiten. Beide Varianten haben unterschiedliche rechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld.

Ja. Die Kündigungsschutzklage ist häufig der wirksamste Hebel, um eine Abfindung zu erzielen. Abfindungen können durch Verhandlungen erheblich gesteigert werden. Selbst wenn Sie den Arbeitsplatz nicht zurückmöchten, verbessert die Klage Ihre Verhandlungsposition erheblich.

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