Arbeitsrecht für ArbeitgeberARBEITSRECHT | DÜSSELDORF
Als Arbeitgeber wird es Ihnen von Zeit zu Zeit passieren, dass Ihr Unternehmen mit der Notwendigkeit konfrontiert ist, sich von Mitarbeitern zu trennen. Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, betriebliche Umstrukturierungen oder ein Fehlverhalten des Mitarbeiters – die Gründe für ein Trennungsvorhaben können vielfältig sein.
Damit die Umsetzung Ihres Vorhabens in Ihrem Sinne gelingt, ist eine professionelle anwaltliche Beratung und Begleitung von Beginn an entscheidend. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass teure Fehler vermieden und von Anfang an die richtigen Schritte eingeleitet werden.

Strategische TrennungsberatungFAHRPLÄNE FÜR ARBEITGEBER MIT WIRTSCHAFTLICHEM FOKUS
Es zahlt sich daher aus, frühzeitig spezialisierte anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung als Arbeitgebervertreter gebe ich Ihnen zunächst eine realistische Einschätzung Ihrer Ist-Situation, insbesondere über Ihre Handlungsmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten.
Im Anschluss entwickeln wir einen gemeinsamen „Fahrplan“, wie das Trennungsvorhaben am besten umgesetzt werden kann. Hierbei legen wir den Fokus darauf, welche Herangehensweise für Ihr Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll und pragmatisch ist.
Effiziente Vertretung im KündigungsschutzverfahrenVERTRETUNG DURCH EINEN ERFAHRENEN ARBEITSRECHTSANWALT
Sie haben einem Mitarbeiter bereits gekündigt und sind nun im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verklagt worden? Gerne vertritt meine Kanzlei Ihr Unternehmen in diesem Verfahren. Durch meine Prozesserfahrung ist die Kanzlei Hülsmann Arbeitsrecht der ideale Dienstleister Ihres Unternehmens für die Betreuung des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.
Die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt steigert nicht nur Ihre Erfolgsaussichten, bei uns steht insbesondere auch der Servicegedanke im Vordergrund: ein Gerichtsverfahren zu führen bedeutet Arbeit und Zeitaufwand, die ich Ihnen abnehme. So ist z.B. bei den meisten Gerichtsterminen eine anwaltliche Wahrnehmung der Termine möglich, ohne dass Ihre Anwesenheit erforderlich ist. Auf diese Weise haben Sie nicht nur einen Profi an Ihrer Seite, sondern sparen auch wertvolle Zeit – die Sie in Ihr Tagesgeschäft investieren können.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für ArbeitgeberFAQ | FRAGEN | ANTWORTEN
So früh wie möglich. Damit die Umsetzung eines Trennungsvorhabens in Ihrem Sinne gelingt, ist eine professionelle anwaltliche Beratung und Begleitung von Beginn an entscheidend. Nur so ist sichergestellt, dass teure Fehler vermieden und von Anfang an die richtigen Schritte eingeleitet werden. Eine unverbindliche Mandatsanfrage ist kostenlos.
Die Gründe für ein Trennungsvorhaben können vielfältig sein: wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, betriebliche Umstrukturierungen oder ein Fehlverhalten des Mitarbeiters. Die Kanzlei ist auf genau diese arbeitsrechtlichen Trennungsszenarien spezialisiert, also auf Kündigungen und Aufhebungsverträge.
Zunächst erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Ist-Situation, insbesondere zu Ihren Handlungsmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Im Anschluss wird gemeinsam ein Fahrplan entwickelt, wie das Trennungsvorhaben am besten umgesetzt werden kann. Der Fokus liegt darauf, welche Herangehensweise für Ihr Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll und pragmatisch ist.
Ja. Wenn Sie einem Mitarbeiter bereits gekündigt haben und im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verklagt wurden, übernimmt die Kanzlei die Vertretung Ihres Unternehmens im Verfahren. Die Vertretung erfolgt bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
In der Regel nicht. Bei den meisten Gerichtsterminen ist eine anwaltliche Wahrnehmung der Termine möglich, ohne dass Ihre Anwesenheit erforderlich ist. So sparen Sie wertvolle Zeit, die Sie in Ihr Tagesgeschäft investieren können.
Christopher Hülsmann vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und versteht durch hunderte Mandate und Gerichtsprozesse die Perspektive der jeweiligen Gegenseite. Daran wird die passende Strategie ausgerichtet, sei es im Rahmen konfrontativer Auseinandersetzungen oder einvernehmlicher Verhandlungen.
Die Beratung und Vertretung von Unternehmen erfolgt auf Basis eines zu vereinbarenden Zeithonorars zum derzeit aktuellen Stundensatz. Den aktuell geltenden Stundensatz können Sie gerne im Rahmen Ihrer Mandatsanfrage erfragen.
Ja. Ihre Anfrage sowie sämtliche übersandten Daten und Dokumente werden streng vertraulich behandelt, da die anwaltliche Schweigepflicht bereits beim ersten Kontakt zur Kanzlei gilt. Kommt kein Mandat zustande, werden die im Rahmen der Beratungsanfrage übersandten Daten und Dokumente unverzüglich gelöscht.