Arbeitsrecht für leitende AngestellteARBEITSRECHT | DÜSSELDORF
Sie sind leitender Angestellter und haben eine Kündigung erhalten oder werden seitens des Arbeitgebers mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages konfrontiert?
Auch hier ist schnelles Handeln gefordert, da gegen die Kündigung nur binnen 3 Wochen gerichtlich angegriffen werden kann und ggf. seitens des Arbeitgebers gesetzte Fristen einzuhalten sind. Lassen Sie sich daher zeitnah professionell beraten.

Als leitender Angestellter können sich Besonderheiten beim Kündigungsschutz ergeben. Dies wiederum kann sich auf die Strategieüberlegungen auswirken, wie leitende Angestellte auf Trennungsszenarien wie Kündigungen oder Aufhebungsverträge reagieren sollten.
Von entscheidender Bedeutung ist hierbei, ob der leitende Angestellte tatsächlich als solcher im kündigungsrechtlichen Sinne zu qualifizieren ist oder ob der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Anwendung findet.
Maßgeschneiderte Strategien für leitende AngestellteRECHTE | ABFINDUNG | BONUSANSPRÜCHE
Im Rahmen einer ersten Beratung klären wir zunächst Ihren kündigungsrechtlichen Status. Als leitender Angestellter können Sie sich auf meine langjährige Expertise in der rechtlichen Beratung und Vertretung von Führungskräften verlassen. Ich stehe Ihnen nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Berater für die gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungs- und Verhandlungsstrategie zur Verfügung, damit Ihre finanziellen Interessen bestmöglich durchgesetzt werden.
Gemeinsam entwickeln wir eine auf Ihre konkrete Situation maßgeschneiderte Lösung. Neben der Erzielung einer optimalen Abfindung ist es von entscheidender Bedeutung, bei der Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses Bonusansprüche (wie z.B. Provisionen oder Long- und Short-Term Incentives) oder Aktien-Optionen zu sichern. Auch insoweit können Sie bei mir auf eine professionelle und fundierte Beratung und Vertretung Ihrer Interessen vertrauen.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für leitende AngestellteFAQ | FRAGEN | ANTWORTEN
Weil gegen eine Kündigung nur binnen drei Wochen gerichtlich vorgegangen werden kann und zusätzlich Fristen einzuhalten sind, die der Arbeitgeber gegebenenfalls selbst gesetzt hat, etwa für die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages. Lassen Sie sich deshalb zeitnah professionell beraten, eine Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Als leitender Angestellter können sich Besonderheiten beim Kündigungsschutz ergeben. Diese wirken sich unmittelbar auf die Strategieüberlegungen aus, wie auf Trennungsszenarien wie Kündigungen oder Aufhebungsverträge reagiert werden sollte.
Genau das ist die entscheidende Frage. Von zentraler Bedeutung ist, ob Sie tatsächlich als leitender Angestellter im kündigungsrechtlichen Sinne zu qualifizieren sind oder ob der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Anwendung findet. Ihr kündigungsrechtlicher Status wird deshalb bereits im Rahmen der ersten Beratung geklärt.
Neben der Erzielung einer optimalen Abfindung ist es entscheidend, bei der Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses Bonusansprüche zu sichern, zum Beispiel Provisionen sowie Long- und Short-Term Incentives. Auch Aktienoptionen spielen dabei häufig eine wichtige Rolle.
Unterschreiben Sie nicht unter Druck. Die Kanzlei ist auf Kündigungen und Aufhebungsverträge spezialisiert und prüft den Vertrag, bewertet Ihre Verhandlungsposition und vertritt Sie außergerichtlich in allen Belangen hinsichtlich Kündigungen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen.
Rechtsanwalt Christopher Hülsmann ist seit mehr als einem Jahrzehnt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht, unter anderem mit mehrjähriger Erfahrung in der international tätigen Wirtschaftskanzlei PricewaterhouseCoopers Legal. Da er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertritt, kennt er die Perspektive der Gegenseite und richtet die Strategie für Führungskräfte daran aus.
Die Erstberatung erfolgt grundsätzlich zum Festpreis der gesetzlichen Erstberatungsgebühr von 190 Euro zzgl. MwSt. (226,10 Euro brutto) und umfasst auch die Prüfung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Ihre Anfrage selbst ist kostenlos, die Rückmeldung erfolgt meist noch am gleichen Tag, und der Beratungstermin findet wahlweise persönlich in der Königsallee 27 in Düsseldorf, telefonisch oder per Videokonferenz statt.