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Ablauf der MandatierungJETZT ANFRAGEN

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren und Ihr Anliegen zeitnah besprechen?

Dann stellen Sie gerne eine kostenlose und unverbindliche Mandatsanfrage per Telefon über das Sekretariat oder über das Kontaktformular dieser Website. Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen und hinterlassen Ihre Kontaktdaten. Ihr Anliegen und Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt, denn bereits im Rahmen Ihrer Anfrage gilt die anwaltliche Schweigepflicht.

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück – meist noch am gleichen Tag. Nach einer ersten Kontaktaufnahme kläre ich mit Ihnen Ihre ersten Rückfragen und vereinbare mit Ihnen einen zeitnahen Beratungstermin. In der Art der Durchführung der Beratung bietet Ihnen meine Kanzlei jede gewünschte Option – sei es persönlich im Büro als Präsenztermin, telefonisch oder per Videokonferenz.

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Häufige Fragen zum Ablauf der MandatierungFAQ | FRAGEN | ANTWORTEN

Sie können Ihre Mandatsanfrage telefonisch über das Sekretariat unter 0211/23855-737 oder bequem über das Kontaktformular dieser Website stellen. Schildern Sie dabei kurz Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Nein, Ihre Beratungsanfrage ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst mit dem eigentlichen Beratungstermin, über die Sie vorab transparent informiert werden.

Nach der ersten Kontaktaufnahme werden Ihre ersten Rückfragen geklärt und ein zeitnaher Beratungstermin vereinbart. Bei der Durchführung haben Sie die freie Wahl: persönlich als Präsenztermin im Büro auf der Königsallee 27 in Düsseldorf, telefonisch oder per Videokonferenz.

Die Erstberatung erfolgt grundsätzlich zum Festpreis der gesetzlichen Erstberatungsgebühr von 190 Euro zzgl. MwSt. (226,10 Euro brutto). Darin enthalten ist auch die Prüfung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Für die Prüfung von Interessenausgleichen, Sozialplänen oder sonstigen kollektiven Abfindungsrichtlinien erhalten Sie auf Anfrage ein individuelles Honorarangebot.

Grundsätzlich ja: Da für die Erstberatung die gesetzliche Gebühr berechnet wird, ist diese vom Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherungen abgedeckt, sofern ein Versicherungsfall vorliegt, etwa der Ausspruch oder die Androhung einer Kündigung. Bei Kündigungen kann auch die weitere anwaltliche Tätigkeit meist vollständig über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Auf Wunsch wird Ihre Versicherung direkt kontaktiert, um eine verbindliche Deckungszusage einzuholen. Mehr zur Vertretung im Kündigungsfall finden Sie auf der Seite Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Die Kanzlei ist auf Kündigungen und Aufhebungsverträge spezialisiert und vertritt sowohl Arbeitnehmer und leitende Angestellte als auch Arbeitgeber. Das Leistungsspektrum umfasst Beratung, außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Vertretung bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Ihr Anliegen betreut Rechtsanwalt Christopher Hülsmann persönlich. Er ist seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig, seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat mehrjährige Erfahrung in arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien gesammelt, unter anderem bei PricewaterhouseCoopers Legal.

Die Beratung und Vertretung von Unternehmen erfolgt auf Basis eines zu vereinbarenden Zeithonorars zum aktuellen Stundensatz, den Sie gerne im Rahmen Ihrer Mandatsanfrage erfragen können. Bereits im Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen als Arbeitgebermandat kennzeichnen. Einen Überblick über die Leistungen bei Mitarbeitertrennungen und Kündigungsschutzklagen finden Sie auf der Seite Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

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