Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nahe NeussKÜNDIGUNGEN | AUFHEBUNGSVERTRÄGE
- Beratung
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht nahe NeussSPEZIALISIERT AUF KÜNDIGUNGEN UND AUFHEBUNGSVERTRÄGE
- Beratung
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
Unsere SpezialgebieteARBEITNEHMER | LEITENDE ANGESTELLTE | ARBEITGEBER
Ich begleite Sie durch den gesamten Kündigungsprozess, setze Ihre Interessen durch und entwickle mit Ihnen eine Strategie für Abfindung oder Arbeitsplatzsicherung.
Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag als leitender Angestellter ist schnelles Handeln wichtig. Ich helfe Ihnen, Ihre Abfindung und Bonusansprüche zu sichern.
Bei Mitarbeitertrennungen ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und vertrete Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Ich begleite Sie durch den gesamten Kündigungsprozess, setze Ihre Interessen durch und entwickle mit Ihnen eine Strategie für Abfindung oder Arbeitsplatzsicherung.
Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag als leitender Angestellter ist schnelles Handeln wichtig. Ich helfe Ihnen, Ihre Abfindung und Bonusansprüche zu sichern.
Bei Mitarbeitertrennungen ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und vertrete Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Ich berate und vertrete Sie bei allen arbeitsrechtlichen TrennungsfällenKÜNDIGUNGEN | AUFHEBUNGSVERTRÄGE
Als Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nahe Neuss stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Meine Expertise liegt sowohl in der Mediation als auch in der Vertretung vor Gericht, um Ihre Interessen effizient zu vertreten. In meiner Rolle als spezialisierter Fachanwalt nahe Neuss biete ich Ihnen eine umfassende Betreuung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sei es bei Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen oder Abfindungsverhandlungen. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung und einem tiefen Verständnis der Rechtsmaterie sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und rechtliche Risiken minimiert werden. Die Kanzlei Hülsmann Arbeitsrecht ist bekannt für ihre präzise Beratung und ihre Fähigkeit, maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und leitende Angestellte zu entwickeln.
Vertrauen Sie darauf, dass ich Sie nicht nur berate, sondern auch vertrete – sei es vor Gericht, in Verhandlungen oder bei Schlichtungsstellen. Meine Leistungen als Neusser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht umfassen die Vertragsgestaltung, bei der ich sicherstelle, dass Ihre Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Ihren Interessen entsprechen und rechtssicher sind. Besonders in Fragen des Kündigungsschutzes stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Chancen bei Abfindungsverhandlungen zu maximieren und Kündigungsschutzklagen erfolgreich durchzuführen. Darüber hinaus unterstütze ich Betriebsräte und Arbeitgeber in Fragen der Mitbestimmung und Betriebsverfassung, um eine faire und rechtssichere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Ihre Zufriedenheit und der Erfolg Ihrer Anliegen stehen bei mir an erster Stelle, und ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner fachlichen Kompetenz zur Seite zu stehen.
Zu meiner PersonMEHR ALS 10 JAHRE ERFAHRUNG
Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Rahmen meiner beruflichen Laufbahn als Rechtsanwalt habe ich jeweils mehrjährige Erfahrung in arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien gesammelt, u.a. in der international tätigen Wirtschaftskanzlei PricewaterhouseCoopers Legal …
Christopher HülsmannFACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Meine Leistungen im Arbeitsrecht als Neusser RechtsanwaltBERATUNG | VERTRETUNG
Häufig gestellte FragenFAQ | FRAGEN | ANTWORTEN
Die erste Beratung erfolgt grundsätzlich zum Festpreis der gesetzlichen Erstberatungsgebühr von EUR 190,- zzgl. MwSt. (EUR 226,10 brutto).
Die Erstberatung umfasst hierbei auch die Prüfung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Die Erstberatungsgebühr gilt nicht für die Prüfung von Interessenausgleichen, Sozialplänen oder sonstigen kollektiven Abfindungsrichtlinien, gerne übermitteln wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein individuelles Honorarangebot.
Dies muss je nach Fallkonstellation im Einzelfall geprüft werden. Während des ersten Beratungsgesprächs werden Sie über die Kosten für eventuelle weitere Schritte aufgeklärt. Auf diese Weise wissen Sie stets vorher, welche Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit auf Sie zukommen.
Grundsätzlich ja. Da meine Kanzlei für die Erstberatung die gesetzliche Gebühr berechnet, ist die Erstberatung vom Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings stets, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist (beispielsweise bei Ausspruch oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder Drängen des Arbeitnehmers zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages).
Allgemeine arbeitsrechtliche Fragen, die nicht durch ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers veranlasst wurden, sind nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt. Falls Sie hier unsicher sind, können Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erkundigen und um Auskunft bitten, ob eine Erstberatung in Ihrem Fall versichert ist.
Grundsätzlich ja, wenn ein Versicherungsfall für eine solche weitere Tätigkeit vorliegt (z.B. bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die möglicherweise unwirksam ist). Dies muss stets im Einzelfall im Rahmen der ersten Beratung geprüft werden.
Als Faustregel gilt: Bei Kündigungen kann die anwaltliche Tätigkeit meistens vollständig über die Rechtsschutzversicherungen abgerechnet werden. Bei einer gewünschten anwaltlichen Vertretung bei Aufhebungsverträgen gewähren Rechtsschutzversicherungen häufig nur ausnahmsweise Versicherungsschutz, wenn besondere Umstände hinzutreten (z.B. außergewöhnlicher Druck des Arbeitgebers oder Androhung einer Kündigung, falls der Aufhebungsvertrag abgelehnt wird).
In Einzelfällen kann der Abschluss einer Honorarvereinbarung erforderlich werden. Auch hier gilt der Grundsatz der Kostentransparenz: Gerne informiere ich Sie über die Reichweite Ihres Versicherungsschutzes und die voraussichtlich anfallenden Kosten einer weiteren Tätigkeit vorab, so dass Sie nach dem Beratungsgespräch hierzu vollständig informiert sind.
Ferner kontaktiere ich gerne Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine verbindliche Deckungszusage der Versicherung einzuholen.
Die Beratung und Vertretung Ihres Unternehmens biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf Basis eines zu vereinbarenden Zeithonorars zu dem derzeit aktuellen Stundensatz an. Erfragen Sie den aktuell geltenden Stundensatz gerne im Rahmen Ihrer Mandatsanfrage.
Nein, Ihre Beratungsanfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Anfrage sowie sämtliche übersandten Daten und Dokumente werden streng vertraulich behandelt, da die anwaltliche Schweigepflicht bereits beim ersten Kontakt zur Kanzlei gilt.
Sollte kein Mandat zwischen Ihnen und meiner Kanzlei zustande kommen, werden die im Rahmen Ihrer Beratungsanfrage übersandten Daten und Dokumente unverzüglich gelöscht.
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie einen zeitnahen Rückruf – meist noch am gleichen Tag.
Bitte hinterlassen Sie im Rahmen Ihrer Anfrage neben Ihrer Telefonnummer auch Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie ersatzweise per E-Mail kontaktieren können.