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Anwalt Arbeitsrecht Mettmann: Spezialist für Kündigungen ohne versteckte KostenKÜNDI­GUNGEN | AUFHEBUNGS­­VERTRÄGE

  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung

Ihre Fachanwalts­kanzlei für Arbeitsrecht nahe KrefeldSPEZIALISIERT AUF KÜNDI­GUNGEN UND AUFHEBUNGS­­VERTRÄGE

  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung

Unsere SpezialgebieteARBEITNEHMER | LEITENDE ANGESTELLTE | ARBEITGEBER

Ich begleite Sie durch den gesamten Kündigungs­prozess, setze Ihre Interessen durch und entwickle mit Ihnen eine Strategie für Abfindung oder Arbeitsplatz­sicherung.

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Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungs­vertrag als leitender Angestellter ist schnelles Handeln wichtig. Ich helfe Ihnen, Ihre Abfindung und Bonusansprüche zu sichern.

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Bei Mitarbeiter­trennungen ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und vertrete Sie im Falle einer Kündigungs­schutzklage, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Mettmann - an Ihrer Seite, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.KÜNDIGUNGEN | AUFHEBUNGS­VERTRÄGE

Haben Sie eine Kündigung erhalten, soll ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden oder planen Sie als Arbeitgeber eine rechtssichere Trennung? Dann brauchen Sie keinen Allround-Anwalt für Erbrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht oder Vertragsrecht. Sie brauchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der genau dieses Problem täglich bearbeitet.

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Mettmann verlieren Zeit, Geld und Verhandlungsspielraum, weil ihre Rechtsfragen zu spät oder zu breit geprüft werden. Das Arbeitsrecht umfasst Regelungen zu Überstunden, Mindestlohn, Abmahnungen und Kündigungen, die für Arbeitnehmer von großer Bedeutung sind. Bei mir liegt der Schwerpunkt jedoch auf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindung, Arbeitszeugnis und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Meine Anwaltskanzlei sitzt in Düsseldorf und ich vertrete Mandanten aus Mettmann bundesweit. Die Entfernung spielt im Umgang mit Kündigungen kaum eine Rolle, weil Beratung, Dokumentenaustausch und Kontakt per Telefon, Formular oder E Mail schnell möglich sind. Gleichzeitig kenne ich die Praxis der Arbeitsgerichtsbarkeit und die Situation im regionalen Bereich.

Zu meiner PersonMEHR ALS 10 JAHRE ERFAHRUNG

Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Rahmen meiner beruflichen Laufbahn als Rechtsanwalt habe ich jeweils mehrjährige Erfahrung in arbeits­rechtlich spezialisierten Kanzleien gesammelt, u.a. in der international tätigen Wirtschafts­kanzlei Price­waterhouse­Coopers Legal …

Christopher HülsmannFACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Warum meine Arbeitsrechts-Spezialisierung für Mettmann funktioniert

Das macht meine Tätigkeit im Arbeitsrecht anders als eine breit aufgestellte Kanzlei:

  • Ausschließlicher Fokus – Wir bearbeiten Kündigungen und Aufhebungsverträge, statt nebenbei das gesamte Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht oder Mietrecht abzudecken.
  • Doppelperspektive – Wir kennen die Seiten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und können Interessen, Druckpunkte und typische Entscheidungen besser einschätzen.
  • Strategische Prozesserfahrung – Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist für Streitigkeiten im Arbeitsrecht zuständig, wobei das zuständige Arbeitsgericht die erste Instanz darstellt.
  • Kostentransparenz – Die Gebühr für ein erstes Orientierungsgespräch im Arbeitsrecht ist für Verbraucher gesetzlich auf maximal 190 Euro netto gedeckelt.
  • Persönliche Betreuung – Sie sprechen nicht mit einem anonymen Team, sondern erhalten direkte Unterstützung durch eine spezialisierte Kanzlei.

Meine Leistungen im Arbeitsrecht als Rechtsanwalt bei MettmannBERATUNG | VERTRETUNG

Beratung

Ich berate Sie zu Ihrem Anliegen – im Rahmen einer zügigen Termin­vereinbarung schnell und unkompliziert.

Außer­gerichtliche Vertretung

Ich vertrete Sie außer­gerichtlich in allen Belangen hinsichtlich Kündigungen, Abwicklungs- und Aufhebungs­verträgen.

Gerichtliche Vertretung

Eine Kündigung zieht häufig ein Kündigungs­schutz­verfahren vor dem Arbeitsgericht nach sich. Ich vertrete Sie bundesweit vor allen deutschen Arbeits­gerichten.

Häufige Fragen zu Arbeitsrecht in MettmannFAQ | FRAGEN | ANTWORTEN

Sie sollten sofort reagieren. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erlaubt es, Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einzureichen. Am besten senden Sie Kündigung, Arbeitsvertrag und relevante Daten noch am selben Tag an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Ja, die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Mandanten aus dem gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf sowie aus ganz Deutschland werden betreut. Persönliche Termine sind in der Kanzlei möglich, viele Angelegenheiten lassen sich auch per Telefon oder Videokonferenz klären.

Bei Kündigungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten, wenn ein versicherter Fall vorliegt und Deckung bestätigt wird. Bei Aufhebungsverträgen zahlen Versicherer oft nur unter besonderen Umständen, etwa bei drohender Kündigung. Klären Sie vor dem Erstgespräch auch Beratungshilfe oder Selbstbeteiligung.

Ja, die Beratung richtet sich auch an Arbeitgeber und Unternehmen. Der Fokus liegt auf wirtschaftlichen Lösungen: rechtssichere Kündigungen, Aufhebungsverträge und Vertretung in Kündigungsschutzverfahren.

Ein Kündigungsschutzverfahren dauert häufig drei bis sechs Monate bis zum Abschluss. Viele Verfahren enden durch Vergleich, oft mit Abfindung, Zeugnisregelung und Freistellung. Ein Urteil ist nicht immer notwendig. Die konkrete Dauer hängt vom Gericht, vom Arbeitgeber und vom Streitumfang ab.

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet. Bei Krankheit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz. Das Mutterschutzgesetz schützt Arbeitnehmerinnen während und nach der Schwangerschaft. Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Lassen Sie sich beraten!UNVERBINDLICHE ANFRAGE