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Ihre Fachanwalts­kanzlei für Arbeitsrecht in DüsseldorfKÜNDI­GUNGEN | AUFHEBUNGS­­VERTRÄGE

  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung

Ihre Fachanwalts­kanzlei für Arbeitsrecht in DüsseldorfSPEZIALISIERT AUF KÜNDI­GUNGEN UND AUFHEBUNGS­­VERTRÄGE

  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung

Unsere SpezialgebieteARBEITNEHMER | LEITENDE ANGESTELLTE | ARBEITGEBER

Ich begleite Sie durch den gesamten Kündigungs­prozess, setze Ihre Interessen durch und entwickle mit Ihnen eine Strategie für Abfindung oder Arbeitsplatz­sicherung.

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Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungs­vertrag als leitender Angestellter ist schnelles Handeln wichtig. Ich helfe Ihnen, Ihre Abfindung und Bonusansprüche zu sichern.

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Bei Mitarbeiter­trennungen ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und vertrete Sie im Falle einer Kündigungs­schutzklage, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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Ich begleite Sie durch den gesamten Kündigungs­prozess, setze Ihre Interessen durch und entwickle mit Ihnen eine Strategie für Abfindung oder Arbeitsplatz­sicherung.

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Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungs­vertrag als leitender Angestellter ist schnelles Handeln wichtig. Ich helfe Ihnen, Ihre Abfindung und Bonusansprüche zu sichern.

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Bei Mitarbeiter­trennungen ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und vertrete Sie im Falle einer Kündigungs­schutzklage, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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Ich berate und vertrete Sie bei allen arbeits­rechtlichen Trennungs­fällenKÜNDIGUNGEN | AUFHEBUNGS­VERTRÄGE

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit einem arbeits­rechtlichen Trennungs­szenario konfrontiert sind, benötigen Sie professionelle anwaltliche Unterstützung. Hierfür ist meine Kanzlei Ihr kompetenter Ansprech­partner. Aufgrund meiner hochspeziali­sierten Ausrichtung berate ich Sie auf fachlich höchstem Niveau zu den Themen Kündigung, Kündigungs­schutz und Aufhebungs­vertrag.

Ob Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeits­verhältnisses erhalten haben, Ihnen mit Nachdruck der Abschluss eines Aufhebungs­vertrages nahegelegt wird oder Sie als Arbeitgeber die Trennung von einem Mitarbeiter vollziehen möchten – profitieren Sie von meiner langjährigen arbeits­rechtlichen Expertise in der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber­vertretung.

Als Fachanwalt für Arbeits­recht in Düsseldorf bin ich innerhalb des Arbeits­rechts auf die Beratung und Vertretung bei Kündigungs- und Aufhebungs­vertrags­szenarien spezialisiert, so dass Sie sicher sein können, dass Ihr Anliegen mein Kerngeschäft ist.

Zu meiner PersonMEHR ALS 10 JAHRE ERFAHRUNG

Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf.

Im Rahmen meiner beruflichen Laufbahn als Rechtsanwalt habe ich jeweils mehrjährige Erfahrung in arbeits­rechtlich spezialisierten Kanzleien gesammelt, u.a. in der international tätigen Wirtschafts­kanzlei Price­waterhouse­Coopers Legal …

Christopher HülsmannFACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Meine Leistungen im Arbeitsrecht als Düsseldorfer RechtsanwaltBERATUNG | VERTRETUNG

Beratung

Ich berate Sie zu Ihrem Anliegen – im Rahmen einer zügigen Termin­vereinbarung schnell und unkompliziert.

Außer­gerichtliche Vertretung

Ich vertrete Sie außer­gerichtlich in allen Belangen hinsichtlich Kündigungen, Abwicklungs- und Aufhebungs­verträgen.

Gerichtliche Vertretung

Eine Kündigung zieht häufig ein Kündigungs­schutz­verfahren vor dem Arbeitsgericht nach sich. Ich vertrete Sie bundesweit vor allen deutschen Arbeits­gerichten.

Häufig gestellte FragenFAQ | FRAGEN | ANTWORTEN

Die erste Beratung erfolgt grundsätzlich zum Festpreis der gesetzlichen Erstberatungs­gebühr von EUR 190,- zzgl. MwSt. (EUR 226,10 brutto).

Die Erstberatung umfasst hierbei auch die Prüfung einer Kündigung oder eines Aufhebungs­vertrages. Die Erstberatungs­gebühr gilt nicht für die Prüfung von Interessen­ausgleichen, Sozialplänen oder sonstigen kollektiven Abfindungs­richtlinien, gerne übermitteln wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein individuelles Honorar­angebot.

Dies muss je nach Fall­konstellation im Einzelfall geprüft werden. Während des ersten Beratungs­gesprächs werden Sie über die Kosten für eventuelle weitere Schritte aufgeklärt. Auf diese Weise wissen Sie stets vorher, welche Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit auf Sie zukommen.

Grundsätzlich ja. Da meine Kanzlei für die Erstberatung die gesetzliche Gebühr berechnet, ist die Erstberatung vom Versicherungs­schutz der Rechtsschutz­versicherungen abgedeckt. Voraussetzung für den Versicherungs­schutz ist allerdings stets, dass ein Versicherungs­fall eingetreten ist (beispielsweise bei Ausspruch oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder Drängen des Arbeitnehmers zur Unterzeichnung eines Aufhebungs­vertrages).

Allgemeine arbeits­rechtliche Fragen, die nicht durch ein möglicher­weise rechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers veranlasst wurden, sind nicht vom Versicherungs­schutz abgedeckt. Falls Sie hier unsicher sind, können Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutz­versicherung erkundigen und um Auskunft bitten, ob eine Erstberatung in Ihrem Fall versichert ist.

Grundsätzlich ja, wenn ein Versicherungs­fall für eine solche weitere Tätigkeit vorliegt (z.B. bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die möglicher­weise unwirksam ist). Dies muss stets im Einzelfall im Rahmen der ersten Beratung geprüft werden.

Als Faustregel gilt: Bei Kündigungen kann die anwaltliche Tätigkeit meistens vollständig über die Rechtsschutz­versicherungen abgerechnet werden. Bei einer gewünschten anwaltlichen Vertretung bei Aufhebungs­verträgen gewähren Rechtsschutz­versicherungen häufig nur ausnahmsweise Versicherungs­schutz, wenn besondere Umstände hinzutreten (z.B. außergewöhn­licher Druck des Arbeitgebers oder Androhung einer Kündigung, falls der Aufhebungs­vertrag abgelehnt wird).

In Einzelfällen kann der Abschluss einer Honorar­vereinbarung erforderlich werden. Auch hier gilt der Grundsatz der Kosten­transparenz: Gerne informiere ich Sie über die Reichweite Ihres Versicherungs­schutzes und die voraussichtlich anfallenden Kosten einer weiteren Tätigkeit vorab, so dass Sie nach dem Beratungs­gespräch hierzu vollständig informiert sind.

Ferner kontaktiere ich gerne Ihre Rechtsschutz­versicherung, um eine verbindliche Deckungszusage der Versicherung einzuholen.

Die Beratung und Vertretung Ihres Unternehmens biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf Basis eines zu vereinbarenden Zeithonorars zu dem derzeit aktuellen Stundensatz an. Erfragen Sie den aktuell geltenden Stundensatz gerne im Rahmen Ihrer Mandatsanfrage.

Nein, Ihre Beratungs­anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Ihre Anfrage sowie sämtliche übersandten Daten und Dokumente werden streng vertraulich behandelt, da die anwaltliche Schweigepflicht bereits beim ersten Kontakt zur Kanzlei gilt.

Sollte kein Mandat zwischen Ihnen und meiner Kanzlei zustande kommen, werden die im Rahmen Ihrer Beratungsanfrage übersandten Daten und Dokumente unverzüglich gelöscht.

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie einen zeitnahen Rückruf – meist noch am gleichen Tag.

Bitte hinterlassen Sie im Rahmen Ihrer Anfrage neben Ihrer Telefonnummer auch Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie ersatzweise per E-Mail kontaktieren können.

Lassen Sie sich beraten!UNVERBINDLICHE ANFRAGE