Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in DüsseldorfKÜNDIGUNGEN | AUFHEBUNGSVERTRÄGE
- Beratung
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in DüsseldorfSPEZIALISIERT AUF KÜNDIGUNGEN UND AUFHEBUNGSVERTRÄGE
- Beratung
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
Unsere SpezialgebieteARBEITNEHMER | LEITENDE ANGESTELLTE | ARBEITGEBER
Ich begleite Sie durch den gesamten Kündigungsprozess, setze Ihre Interessen durch und entwickle mit Ihnen eine Strategie für Abfindung oder Arbeitsplatzsicherung.
Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag als leitender Angestellter ist schnelles Handeln wichtig. Ich helfe Ihnen, Ihre Abfindung und Bonusansprüche zu sichern.
Bei Mitarbeitertrennungen ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und vertrete Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Ich begleite Sie durch den gesamten Kündigungsprozess, setze Ihre Interessen durch und entwickle mit Ihnen eine Strategie für Abfindung oder Arbeitsplatzsicherung.
Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag als leitender Angestellter ist schnelles Handeln wichtig. Ich helfe Ihnen, Ihre Abfindung und Bonusansprüche zu sichern.
Bei Mitarbeitertrennungen ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und vertrete Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Ich berate und vertrete Sie bei allen arbeitsrechtlichen TrennungsfällenKÜNDIGUNGEN | AUFHEBUNGSVERTRÄGE
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit einem arbeitsrechtlichen Trennungsszenario konfrontiert sind, benötigen Sie professionelle anwaltliche Unterstützung. Hierfür ist meine Kanzlei Ihr kompetenter Ansprechpartner. Aufgrund meiner hochspezialisierten Ausrichtung berate ich Sie auf fachlich höchstem Niveau zu den Themen Kündigung, Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag.
Ob Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, Ihnen mit Nachdruck der Abschluss eines Aufhebungsvertrages nahegelegt wird oder Sie als Arbeitgeber die Trennung von einem Mitarbeiter vollziehen möchten – profitieren Sie von meiner langjährigen arbeitsrechtlichen Expertise in der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf bin ich innerhalb des Arbeitsrechts auf die Beratung und Vertretung bei Kündigungs- und Aufhebungsvertragsszenarien spezialisiert, so dass Sie sicher sein können, dass Ihr Anliegen mein Kerngeschäft ist.
Zu meiner PersonMEHR ALS 10 JAHRE ERFAHRUNG
Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf.
Im Rahmen meiner beruflichen Laufbahn als Rechtsanwalt habe ich jeweils mehrjährige Erfahrung in arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien gesammelt, u.a. in der international tätigen Wirtschaftskanzlei PricewaterhouseCoopers Legal …
Christopher HülsmannFACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Meine Leistungen im Arbeitsrecht als Düsseldorfer RechtsanwaltBERATUNG | VERTRETUNG
Häufig gestellte FragenFAQ | FRAGEN | ANTWORTEN
Die erste Beratung erfolgt grundsätzlich zum Festpreis der gesetzlichen Erstberatungsgebühr von EUR 190,- zzgl. MwSt. (EUR 226,10 brutto).
Die Erstberatung umfasst hierbei auch die Prüfung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Die Erstberatungsgebühr gilt nicht für die Prüfung von Interessenausgleichen, Sozialplänen oder sonstigen kollektiven Abfindungsrichtlinien, gerne übermitteln wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein individuelles Honorarangebot.
Dies muss je nach Fallkonstellation im Einzelfall geprüft werden. Während des ersten Beratungsgesprächs werden Sie über die Kosten für eventuelle weitere Schritte aufgeklärt. Auf diese Weise wissen Sie stets vorher, welche Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit auf Sie zukommen.
Grundsätzlich ja. Da meine Kanzlei für die Erstberatung die gesetzliche Gebühr berechnet, ist die Erstberatung vom Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings stets, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist (beispielsweise bei Ausspruch oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder Drängen des Arbeitnehmers zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages).
Allgemeine arbeitsrechtliche Fragen, die nicht durch ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers veranlasst wurden, sind nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt. Falls Sie hier unsicher sind, können Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erkundigen und um Auskunft bitten, ob eine Erstberatung in Ihrem Fall versichert ist.
Grundsätzlich ja, wenn ein Versicherungsfall für eine solche weitere Tätigkeit vorliegt (z.B. bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die möglicherweise unwirksam ist). Dies muss stets im Einzelfall im Rahmen der ersten Beratung geprüft werden.
Als Faustregel gilt: Bei Kündigungen kann die anwaltliche Tätigkeit meistens vollständig über die Rechtsschutzversicherungen abgerechnet werden. Bei einer gewünschten anwaltlichen Vertretung bei Aufhebungsverträgen gewähren Rechtsschutzversicherungen häufig nur ausnahmsweise Versicherungsschutz, wenn besondere Umstände hinzutreten (z.B. außergewöhnlicher Druck des Arbeitgebers oder Androhung einer Kündigung, falls der Aufhebungsvertrag abgelehnt wird).
In Einzelfällen kann der Abschluss einer Honorarvereinbarung erforderlich werden. Auch hier gilt der Grundsatz der Kostentransparenz: Gerne informiere ich Sie über die Reichweite Ihres Versicherungsschutzes und die voraussichtlich anfallenden Kosten einer weiteren Tätigkeit vorab, so dass Sie nach dem Beratungsgespräch hierzu vollständig informiert sind.
Ferner kontaktiere ich gerne Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine verbindliche Deckungszusage der Versicherung einzuholen.
Die Beratung und Vertretung Ihres Unternehmens biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf Basis eines zu vereinbarenden Zeithonorars zu dem derzeit aktuellen Stundensatz an. Erfragen Sie den aktuell geltenden Stundensatz gerne im Rahmen Ihrer Mandatsanfrage.
Nein, Ihre Beratungsanfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Anfrage sowie sämtliche übersandten Daten und Dokumente werden streng vertraulich behandelt, da die anwaltliche Schweigepflicht bereits beim ersten Kontakt zur Kanzlei gilt.
Sollte kein Mandat zwischen Ihnen und meiner Kanzlei zustande kommen, werden die im Rahmen Ihrer Beratungsanfrage übersandten Daten und Dokumente unverzüglich gelöscht.
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie einen zeitnahen Rückruf – meist noch am gleichen Tag.
Bitte hinterlassen Sie im Rahmen Ihrer Anfrage neben Ihrer Telefonnummer auch Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie ersatzweise per E-Mail kontaktieren können.