Arbeitsrecht für leitende AngestellteARBEITSRECHT | DÜSSELDORF
Sie sind leitender Angestellter und haben eine Kündigung erhalten oder werden seitens des Arbeitgebers mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages konfrontiert?
Auch hier ist schnelles Handeln gefordert, da gegen die Kündigung nur binnen 3 Wochen gerichtlich angegriffen werden kann und ggf. seitens des Arbeitgebers gesetzte Fristen einzuhalten sind. Lassen Sie sich daher zeitnah professionell beraten.
Als leitender Angestellter können sich Besonderheiten beim Kündigungsschutz ergeben. Dies wiederum kann sich auf die Strategieüberlegungen auswirken, wie leitende Angestellte auf Trennungsszenarien wie Kündigungen oder Aufhebungsverträge reagieren sollten.
Von entscheidender Bedeutung ist hierbei, ob der leitende Angestellte tatsächlich als solcher im kündigungsrechtlichen Sinne zu qualifizieren ist oder ob der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Anwendung findet.
Maßgeschneiderte Strategien für leitende AngestellteRECHTE | ABFINDUNG | BONUSANSPRÜCHE
Im Rahmen einer ersten Beratung klären wir zunächst Ihren kündigungsrechtlichen Status. Als leitender Angestellter können Sie sich auf meine langjährige Expertise in der rechtlichen Beratung und Vertretung von Führungskräften verlassen. Ich stehe Ihnen nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Berater für die gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungs- und Verhandlungsstrategie zur Verfügung, damit Ihre finanziellen Interessen bestmöglich durchgesetzt werden.
Gemeinsam entwickeln wir eine auf Ihre konkrete Situation maßgeschneiderte Lösung. Neben der Erzielung einer optimalen Abfindung ist es von entscheidender Bedeutung, bei der Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses Bonusansprüche (wie z.B. Provisionen oder Long- und Short-Term Incentives) oder Aktien-Optionen zu sichern. Auch insoweit können Sie bei mir auf eine professionelle und fundierte Beratung und Vertretung Ihrer Interessen vertrauen.