Arbeitsrecht für ArbeitnehmerARBEITSRECHT | DÜSSELDORF
Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten oder werden seitens Ihres Arbeitgebers mit Nachdruck dazu aufgefordert, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?
Nun ist schnelles Handeln wichtig, denn eine Kündigung lässt sich grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens angreifen. Lassen Sie sich in jedem Fall innerhalb dieses Zeitraums anwaltlich zum weiteren Vorgehen beraten!
Individuelle Beratung und Vertretung im KündigungsschutzSTRATEGIEN FÜR IHRE ABFINDUNG ODER ARBEITSPLATZSICHERUNG
Ich stehe Ihnen für die gesamte Zeit Ihres Anliegens als Berater und Vertreter zur Seite und vertrete Sie bei Bedarf erfolgreich vor Gericht. Nach meiner Prüfung erörtern wir während eines Beratungstermins gemeinsam, wo Sie kündigungsrechtlich stehen.
Welche Angriffspunkte gegen die Kündigung gibt es?
Ist eine Abfindung realisierbar und welche Abfindungshöhe ist möglich?
Hieran angepasst entwickeln wir gemeinsam die bestmögliche Strategie, um Ihnen entweder eine maximal hohe Abfindung auszuhandeln oder aber nach Möglichkeit den Fortbestand Ihres Arbeitsplatzes zu sichern.
Ganz gleich, ob die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich wird oder eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann: aufgrund meiner Erfahrung aus hunderten Kündigungsschutzprozessen und Aufhebungsvertragsverhandlungen begegnen Sie Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich und auch vor Gericht stets auf Augenhöhe und sind ihm dabei sogar häufig einen Schritt voraus. Auf diese Weise haben Sie die Gewissheit, anwaltlich auf höchstem Niveau vertreten zu sein und für sich das Beste aus Ihrem Fall herauszuholen.
Unterstützung bei der Abwicklung Ihres ArbeitsverhältnissesVON ABFINDUNG BIS ARBEITSZEUGNIS
Nicht nur beim Thema Abfindung, sondern auch für alle anderen Aspekte der Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie von A bis Z meine professionelle Unterstützung.
So gehören die Absicherung eines optimalen Arbeitszeugnisses, die Geltendmachung ausstehender Vergütungsansprüche, die Vereinbarung von Freistellungen, die Abwicklung von Wettbewerbsverboten sowie die Beratung zu möglichen Sperrzeitrisiken beim Bezug von Arbeitslosengeld ebenso zur ganzheitlichen Beratung eines Kündigungsmandats.