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Christopher HülsmannRECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Rahmen meiner beruflichen Laufbahn habe ich jeweils mehrjährige Erfahrung in arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien gesammelt, u.a. in der international tätigen Wirtschaftskanzlei Pricewater­houseCoopers Legal.

Innerhalb des Arbeitsrechts spezialisierte ich mich zunehmend auf Mandate im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeits­verhältnissen, insbesondere der Prozessführung in arbeits­gerichtlichen Kündigungs­schutzverfahren.

Da ich durch hunderte Mandate und Gerichtsprozesse über fundierte Erfahrung sowohl in der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeber­vertretung verfüge, verstehe ich die Perspektive der jeweiligen Gegenseite. Hieran richte ich für meine Mandanten die jeweils passende Strategie aus – sei es im Rahmen konfrontativer Auseinander­setzungen oder einvernehmlicher Verhandlungen.

Christopher Hülsmann

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Christopher Hülsmann ist seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Während seiner beruflichen Laufbahn hat er jeweils mehrjährige Erfahrung in arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien gesammelt, unter anderem in der international tätigen Wirtschaftskanzlei PricewaterhouseCoopers Legal.

Der Schwerpunkt liegt auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere auf Kündigungen, Kündigungsschutz und Aufhebungsverträgen. Die Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf ist damit bewusst hochspezialisiert, so dass arbeitsrechtliche Trennungsszenarien das Kerngeschäft sind.

Beide Seiten. Durch hunderte Mandate und Gerichtsprozesse verfügt er über fundierte Erfahrung sowohl in der Arbeitnehmervertretung als auch in der Arbeitgebervertretung und versteht dadurch jeweils die Perspektive der Gegenseite. Genau daran richtet er die passende Strategie für seine Mandanten aus, sei es in konfrontativen Auseinandersetzungen oder in einvernehmlichen Verhandlungen.

Angeboten werden Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Vertretung. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer zügigen Terminvereinbarung, die außergerichtliche Vertretung umfasst alle Belange rund um Kündigungen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge, und in Kündigungsschutzverfahren erfolgt die Vertretung bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Sehr schnell. Eine Kündigung lässt sich grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens angreifen. Deshalb sollten sich Betroffene in jedem Fall innerhalb dieses Zeitraums anwaltlich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

Die erste Beratung erfolgt grundsätzlich zum Festpreis der gesetzlichen Erstberatungsgebühr von EUR 190,- zzgl. MwSt. (EUR 226,10 brutto). Darin enthalten ist auch die Prüfung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Nicht abgedeckt sind Interessenausgleiche, Sozialpläne oder sonstige kollektive Abfindungsrichtlinien, hierzu gibt es auf Anfrage ein individuelles Honorarangebot.

Grundsätzlich ja, denn die Kanzlei berechnet für die Erstberatung die gesetzliche Gebühr, die vom Versicherungsschutz abgedeckt ist. Voraussetzung ist, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, etwa bei Ausspruch oder Androhung einer Kündigung. Als Faustregel gilt: Bei Kündigungen kann die anwaltliche Tätigkeit meistens vollständig über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden, bei Aufhebungsverträgen gewähren Versicherer häufig nur ausnahmsweise Deckung. Auf Wunsch wird die Rechtsschutzversicherung kontaktiert, um eine verbindliche Deckungszusage einzuholen.

Bei leitenden Angestellten können sich Besonderheiten beim Kündigungsschutz ergeben, die sich unmittelbar auf die Strategie auswirken. Entscheidend ist, ob jemand tatsächlich im kündigungsrechtlichen Sinne als leitender Angestellter zu qualifizieren ist oder ob der allgemeine Kündigungsschutz greift. Dieser Status wird in der ersten Beratung geklärt, ebenso geht es um Abfindung, Bonusansprüche wie Provisionen, Long- und Short-Term Incentives sowie Aktienoptionen. Mehr dazu auf der Seite zum Arbeitsrecht für leitende Angestellte.