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Arbeitsrecht für Arbeit­nehmerARBEITSRECHT | DÜSSELDORF

Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeits­verhältnisses erhalten oder werden seitens Ihres Arbeitgebers mit Nachdruck dazu aufgefordert, einen Aufhebungs­vertrag zu unterschreiben?

Nun ist schnelles Handeln wichtig, denn eine Kündigung lässt sich grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt des Kündigungs­schreibens angreifen. Lassen Sie sich in jedem Fall innerhalb dieses Zeitraums anwaltlich zum weiteren Vorgehen beraten!

Arbeitsrecht Düsseldorf

Individuelle Beratung und Vertretung im KündigungsschutzSTRATEGIEN FÜR IHRE ABFINDUNG ODER ARBEITSPLATZ­SICHERUNG

Ich stehe Ihnen für die gesamte Zeit Ihres Anliegens als Berater und Vertreter zur Seite und vertrete Sie bei Bedarf erfolgreich vor Gericht. Nach meiner Prüfung erörtern wir während eines Beratungstermins gemeinsam, wo Sie kündigungsrechtlich stehen.

Welche Angriffspunkte gegen die Kündigung gibt es?
Ist eine Abfindung realisierbar und welche Abfindungshöhe ist möglich?

Hieran angepasst entwickeln wir gemeinsam die bestmögliche Strategie, um Ihnen entweder eine maximal hohe Abfindung auszuhandeln oder aber nach Möglichkeit den Fortbestand Ihres Arbeitsplatzes zu sichern.

Ganz gleich, ob die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich wird oder eine außergericht­liche Lösung gefunden werden kann: aufgrund meiner Erfahrung aus hunderten Kündigungs­schutz­prozessen und Aufhebungs­vertrags­verhandlungen begegnen Sie Ihrem Arbeitgeber außergericht­lich und auch vor Gericht stets auf Augenhöhe und sind ihm dabei sogar häufig einen Schritt voraus. Auf diese Weise haben Sie die Gewissheit, anwaltlich auf höchstem Niveau vertreten zu sein und für sich das Beste aus Ihrem Fall herauszuholen.

Unterstützung bei der Abwicklung Ihres Arbeits­verhältnissesVON ABFINDUNG BIS ARBEITSZEUGNIS

Nicht nur beim Thema Abfindung, sondern auch für alle anderen Aspekte der Abwicklung Ihres Arbeits­verhältnisses haben Sie von A bis Z meine professionelle Unterstützung.

So gehören die Absicherung eines optimalen Arbeits­zeugnisses, die Geltendmachung ausstehender Vergütungs­ansprüche, die Vereinbarung von Freistellungen, die Abwicklung von Wettbewerbs­verboten sowie die Beratung zu möglichen Sperrzeitrisiken beim Bezug von Arbeitslosen­geld ebenso zur ganzheitlichen Beratung eines Kündigungs­mandats.